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Hintergrund

Gute Wissenschaftliche Praxis und Ombudswesen

Verantwortung, Transparenz und Vertrauen an der Charlotte Fresenius Hochschule

Wissenschaft lebt von Vertrauen. Vertrauen in die Sorgfalt von Forschung, in die Ehrlichkeit der Beteiligten und in die Verlässlichkeit von Ergebnissen. Als Hochschule tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber Studierenden, Mitarbeitenden, Kooperationspartner:innen und der Gesellschaft.

Mit unserer „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ haben wir verbindliche Standards geschaffen, die für alle Mitglieder und Angehörigen unserer Hochschule gelten.

Was bedeutet „Gute Wissenschaftliche Praxis“?

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) beschreibt die grundlegenden Regeln für ehrliches, verantwortungsvolles und transparentes wissenschaftliches Arbeiten. Dies umfasst die Pflicht, gemäß aktueller wissenschaftlicher Standards zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Unsere Satzung basiert unter anderem auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz, dem Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den Empfehlungen des Wissenschaftsrates.

Kernprinzipien sind:

  • Sorgfalt und Fachlichkeit
  • Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen
  • Transparenz von Methoden und Ergebnissen
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
  • Offene wissenschaftliche Diskussion
  • Reflexion ethischer Aspekte von Forschungsvorhaben
  • Transparenter Umgang mit Autor:innenschaften bei Veröffentlichungen

Gute wissenschaftliche Praxis beginnt bereits im Studium, setzt sich über alle Karrierestufen hinweg fort und erfordert eine kontinuierliche Weiterqualifizierung. Besondere Verantwortung für die Umsetzung dieser Prinzipien liegt bei Personen, die Arbeitseinheiten leiten, sowie bei der Organisation, welche die Rahmenbedingungen für die Gute Wissenschaftliche Praxis schafft.


Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten?

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor bei:

  • Erfinden oder Verfälschen von Daten
  • Plagiaten
  • Ideendiebstahl
  • Manipulation von Abbildungen
  • unberechtigter Autor:innenschaft
  • Sabotage von Forschung
  • Verschleierung von Interessenkonflikten
  • bewusst falschen Verdächtigungen

Entscheidend ist dabei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nicht jedes Versehen ist automatisch Fehlverhalten – aber Transparenz und Korrektur sind verpflichtend.

Das Ombudswesen – Vertrauensvolle Beratung

Ombudspersonen stehen als Vertrauenspersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule zur Verfügung. Sie können auch herangezogen werden, um Fragen oder Konflikte frühzeitig und vertraulich zu klären.

Ombudspersonen sind neutrale Ansprechpersonen bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis. Sie beraten bei Unsicherheiten, übernehmen die vertrauliche Prüfung von Verdachtsfällen, vermitteln in Konflikten und sind für die Weiterleitung schwerwiegender Fälle an die Untersuchungskommission verantwortlich.

Die Ombudspersonen arbeiten unabhängig, weisungsfrei und vertraulich.

Ombudsperson: Prof. Dr. Eva Hoch (eva.hoch@charlotte-fresenius-uni.de)

Sie können sich aber auch an das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland wenden.

Unsere gemeinsame Verantwortung

Gute wissenschaftliche Praxis ist keine reine Regelmaterie – sie ist Ausdruck unserer Haltung als Hochschule und das Fundament unserer akademischen Kultur.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Obumdsperson.