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Zulassungsvoraussetzungen

Wenn du ein Bachelorstudium an der Charlotte Fresenius Hochschule aufnehmen möchtest, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung, die dich zu einem Studium im Bundesland Hessen berechtigt. Denn die Charlotte Fresenius Hochschule hat ihren Stammsitz in Wiesbaden und unterliegt damit dem hessischen Hochschulgesetz – unabhängig davon, an welchem Standort der Charlotte Fresenius Hochschule du studierst.

Die Hochschulzugangsberechtigung kannst du auf verschiedenen Wegen nachweisen, zum Beispiel durch:

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt dich für ein Studium an allen Hochschulen in allen Bundesländern Deutschlands.

Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst du an der Charlotte Fresenius Hochschule ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung aufnehmen.

Wenn du die Fachhochschulreife hast, kannst du an der Charlotte Fresenius Hochschule in einem gestuften Studiengang studieren. Ein gestufter Studiengang ist ein Studiengang mit einem Bachelorabschluss, auf welchem ein Studium mit einem Masterabschluss aufbaut, der sich an das Bachelorstudium anschließt.

Du kannst auch ohne Abitur ein Studium aufnehmen, nämlich dann, wenn du eine Meisterprüfung bestanden hast oder eine andere berufliche Qualifikation gemäß der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Land Hessen nachweisen kannst. Das bedeutet, wenn du keinen Meisterbrief hast, benötigst entweder:

  • Einen Mittleren Schulabschluss und eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens dreijährige Berufsausbildung, abgeschlossen mit der Note 2,5 oder besser. In diesem Fall schließt du mit uns eine Studienvereinbarung, in der du dich verpflichtest, im ersten Semester mindestens 18 Credit Points oder im ersten Studienjahr 30 Credit Points zu erbringen.

Oder:

  • Eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit. Die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen in einem fachlich verwandten Bereich zum angestrebten Studium erfolgt sein. Außerdem musst du ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Absatz 2 absolvieren und nachweisen.

Oder:

  • Eine abgeschlossene Aufstiegs- oder vergleichbare Fortbildung oder einen Abschluss einer staatlich geprüften Fachschule.

Damit wir dich zum Studium zulassen können, musst du außerdem unser Auswahlverfahren erfolgreich absolvieren. Was dich dabei genau erwartet und was die weiteren Schritte im Bewerbungsprozess sind, erfährst du auf unserer Infoseite.

Noch Fragen? Dein direkter Draht zu uns