Du hast dein Bachelorstudium Psychologie vor dem 01.09.2020 begonnen oder sogar schon deinen Abschluss und willst psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in werden? Dann ist dieser Studiengang für dich genau richtig.
Mit diesem universitären Masterstudiengang erwirbst du die Voraussetzungen für die Ausbildung zum:zur psychologischen Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in gemäß § 27 Abs. 2 Psychotherapeutengesetz.
Starte durch und mache deinen universitären Masterabschluss an der Charlotte Fresenius Hochschule!
Die Ausbildung von psychologischen Psychotherapeut:innen in Deutschland wurde 2019 reformiert. Für alle, die in der Psychotherapie arbeiten wollen, gilt nach diesem neuen Gesetz: Sie benötigen einen universitären Bachelorabschluss in Psychologie und einen universitären Masterabschluss in Klinischer Psychologie und absolvieren anschließend noch eine Weiterbildung (Fachkunde).
Wenn du deinen Psychologie-Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen hast oder schon deinen Abschluss in der Tasche hast, steht dir noch der „alte“ Weg in die Psychotherapie offen. Deinen Bachelor kannst du auch an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft (HAW) oder an einer Fachhochschule (FH) machen/gemacht haben. Wichtig ist, dass du im Anschluss einen universitären Masterabschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie (M.Sc.) absolvierst. Und genau diese Möglichkeit bieten wir dir an der Charlotte Fresenius Hochschule!
Dieser Masterabschluss berechtigt dich, in allen Bundesländern im Anschluss eine Ausbildung nach altem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung zu beginnen.
Ab Wintersemester 2023 kannst du diesen Masterstudiengang an der Charlotte Fresenius Hochschule starten. Du kannst dich jetzt schon bewerben.
Für die Zulassung zum Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie Master musst du ein psychologisches Bachelorstudium (B.Sc./B.A.) mit mindestens 180 CP und einer Abschlussnote von 2,5 oder besser erfolgreich abgeschlossen haben.
Wir prüfen das abgeschlossene Bachelorstudium gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie auf die für das Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie notwendigen Kompetenzvoraussetzungen.
Informationen zur Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen erhältst du über unsere Studienberatung.
Darüber hinaus musst du an einem persönliches Auswahlgespräch teilnehmen, in dem wir deine Motivation und fachliche Eignung prüfen.
Der erfolgreiche Abschluss des individuellen Zulassungsverfahrens ist die Voraussetzung für deine Zulassung zum Studium.
Du hast deinen Bachelorstudiengang Psychologie vor dem 01.09.2020 begonnen bzw. hast schon deinen Abschluss? Dann musst du deine Ausbildung zur:m psychologischen Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in gemäß der Übergangsfrist nach § 27 Abs. 2 PsychThG in der ab dem 01.09.2020 gültigen Fassung bis zum 01.09.2032 abschließen und kannst nach der anschließenden Approbation als psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in nach „altem“ Psychotherapeutengesetz tätig werden.
Bitte beachte, dass es auf Grund der Umstellung der Ausbildung zu Engpässen bei den Ausbildungsplätzen der Ausbildungsinstitute kommen kann. Suche dir also rechtzeitig einen Ausbildungsplatz!
Dies sind nur einige deiner Möglichkeiten. Dir stehen auch Karrieremöglichkeiten im psychologischen Dienst, in beratenden Tätigkeiten, wissenschaftlichen Aktivitäten oder Jobs in Industrie und Wirtschaft offen.