Die Charlotte Fresenius Hochschule möchte junge talentierte Menschen ermutigen und dabei unterstützen, ein Studium zu ergreifen und erfolgreich abzuschließen. Gleichzeitig sollen sie auch die Möglichkeit haben, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das Stipendium wird zur Hälfte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen finanziert. Die andere Hälfte zahlt der Bund.
Der Charlotte Fresenius Hochschule stehen für das kommende Studienjahr voraussichtlich 4 Deutschlandstipendien zur Verfügung. Eine Förderung ist in allen Studiengängen möglich.
Die Bewerbungsfrist für den Förderzeitraum 01.10.2025 bis 30.09.2026 ist abgelaufen. Über die Bewerbungsphase für den Förderzeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2027 wird im Frühjahr 2026 an dieser Stelle informiert.
Die Bewerbungsphase Deutschlandstipendium läuft vom 1. Juni bis zum 30. Juni eines Jahres. Wann du dich in diesem Zeitraum bewirbst, spielt für die Vergabe der Stipendien keine Rolle. Die Auswahl beginnt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Dann wirst du von uns über den weiteren Ablauf informiert. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld.
Wer kann sich bewerben?
Du kannst dich bewerben, wenn du an der Charlotte Fresenius Hochschule immatrikuliert bist oder kurz vor der Aufnahme eines Studiums an der Charlotte Fresenius Hochschule stehst, d.h. zum nächsten Wintersemester ein Studium an der Charlotte Fresenius Hochschule aufnehmen möchtest und dein unterzeichneter Studienvertrag uns bereits vorliegt.
Ich studiere im Zweitstudium. Kann ich mich bewerben?
Ja. Alle an der Charlotte Fresenius Hochschule angebotenen Studiengänge sind förderungsfähig.
Ich bin im Förderungszeitraum im Urlaubssemester (nicht Auslandssemester). Kann ich gefördert werden?
Nein. Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt.
Kann ich nach einem Jahr, in dem ich bereits ein Deutschlandstipendium erhalten habe, auch weiter gefördert werden?
Ja, du kannst dich für eine Weiterförderung bis max. zum Ende der Regelstudienzeit bewerben. Bitte reiche hierfür die in der jeweiligen Ausschreibung geforderten Unterlagen ein.
Wird es auch eine Auswahlrunde zum Sommersemester geben?
Nein. Die Stipendienvergabe erfolgt gegenwärtig nur zum Wintersemester für 12 Monate.
Mein Studium endet zum Ende des Wintersemesters, also nach 6 Monaten Förderzeit. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, eine Förderung ist in diesem Fall ausnahmsweise auch für nur 6 Monate möglich.
Für das Sommersemester wird in diesem Fall ein:e Nachrücker:in benannt, der:die das Stipendium ebenfalls ausnahmsweise für nur 6 Monate erhält.
Welcher Notendurchschnitt sollte für die Bewerbung auf ein Stipendium mindestens vorhanden sein?
Vergeben wird das Deutschlandstipendium an Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in Schule, Studium und/oder Beruf; diese überdurchschnittlichen Leistungen werden insbesondere nachgewiesen durch eine Schul-Abschlussnote von 2,0 oder besser bzw. bei Studierenden durch einen Leistungsdurchschnitt von 2,0 oder besser.
Ich habe gerade Abitur gemacht und schreibe mich zum nächsten Wintersemester an der Charlotte Fresenius Hochschule ein.
Kann ich mich bewerben?
Ja, sofern du bereits deinen Studienvertrag unterzeichnet hast. Bitte reiche uns in diesem Fall eine unterzeichnete Kopie deines Studienvertrages ein. Eine Bewerbung ohne unterzeichneten Studienvertrag ist leider nicht möglich.
Ich habe bei der Onlinebewerbung meine Unterlagen unvollständig hochgeladen, wie gehe ich nun vor?
Falls du nicht alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen über das Onlineportal hochgeladen hast, musst du deine Bewerbung bitte erneut komplett starten. Andernfalls kann sie leider nicht berücksichtigt werden. Ein Nachreichen von
Unterlagen außerhalb des Bewerbungsportals ist nicht möglich.
Ich erhalte bereits eine materielle Förderung. Kann ich mich bewerben?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wenn du bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhältst, die durchschnittlich 30 € oder mehr pro Monat beträgt, kannst du kein Deutschlandstipendium erhalten. Eine detaillierte Übersicht der zulässigen Förderungen bzw. unzulässigen Doppelförderungen findest du im Bereich „Gesetze und Richtlinien zum Deutschlandstipendium“ auf unserer Homepage.
Kann ich mich bewerben, wenn ich im Förderungszeitraum an einem ERASMUS-Austausch teilnehme?
Ja. Das Stipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn du gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhältst.
Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?
Nein. Du kannst beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei weiteren Fragen wende dich bitte an das zuständige Studierendenwerk (https://www.studierendenwerk-kassel.de).
1. Juni bis 30. Juni 2025
Bewerbungsphase
Juli bis August 2025
Auswahl der Stipendiat:innen
September 2025
Versand der Bewilligungsbescheide
Im September 2025 werden die Zusagen per Post bzw. die Absagen per E-Mail versandt. Von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand der Bewerbung bitten wir abzusehen.
Falls du weitere Informationen benötigst, wende dich bitte an deutschlandstipendium@charlotte-fresenius-uni.de.
Die Charlotte Fresenius Hochschule bietet zwei Möglichkeiten der Förderung an: Die Vollförderung eines Stipendiaten oder die Teilförderung in Kooperation mit anderen Partnern.
Sie übernehmen für eine:n Studierende:n ein Jahresstipendium in Höhe von 1.800 Euro. Die Übernahme mehrerer Jahresstipendien ist möglich. Auf Wunsch können Sie auch eine persönliche Betreuung Ihrer:s Stipendiat:in übernehmen (z. B. als Mentor:in bei der Abschlussarbeit, Anbieten eines Praktikums in Ihrem Unternehmen, … etc.). Dies setzt jedoch die Einwilligung der:s Stipendiat:in voraus
Sie haben die Möglichkeit, Stipendiat:innen gemeinsam mit anderen Förder:innen zu unterstützen. Dabei leisten Sie einmalig oder regelmäßig einen Förderbeitrag in beliebiger Höhe (mindestens 25 Euro). Wir sammeln alle Förderbeiträge auf dem eingerichteten Förderkonto und vergeben diese an besonders talentierte sowie engagierte Studierende gemäß den Regularien des Deutschlandstipendiums.
Durch Ihre Teilnahme am Deutschlandstipendium als Förderer zeigen Sie Verantwortung, indem Sie leistungsfähigen Nachwuchs frühzeitig beim Studienerfolg unterstützen und somit aktiv zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland beitragen.
Sie erhalten als Förder:in bei einem jährlichen Event der Charlotte Fresenius Hochschule die Möglichkeit, persönliche Kontakte zu den geförderten Studierenden sowie zu den Professor:innen zu knüpfen.
Die Charlotte Fresenius Hochschule übernimmt für Sie die gesamte Koordination und Organisation Ihres Deutschlandstipendiums.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Bis zu einer Fördersumme von 200 Euro gilt der Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung. Bei Spenden von mehr als 200 Euro erhalten Sie automatisch von uns eine Zuwendungsbescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung geltend machen kannst.
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie in unserer Broschüre „Deutschlandstipendium: Wir sind dabei!“